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Auto-News Allgemein > Baurat, Vollabnahme ab 07 geändert
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Tommy
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BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 20:37    Titel: Baurat, Vollabnahme ab 07 geändert Antworten mit Zitat

Hallo,

bisher war es ja immer so das wenn man einen Wagen länger als 18 Monate abgemeldet hat
einen neuen Fahrzeugbrief bekommt, um diesen zu bekommen muss man seinen Wagen vom Tüv neu Abnehmen lassen.

Ich habe letzte Woche bei meinem Tüv erfahren das sich diese Regel ab dem Jahr 2007 ändert.

Alle Autos die ab dem 01.07 Abgemeldet werden brauchen erst nach 72 Monaten eine Neuabnahme.

Etwas Offizielles/Schriftliches konnte ich bisher nicht finden, aber normalerweise muß der Tüv ja wissen was Sache ist.

Gruß Tommy
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g60cruiser
 
  

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BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kann dieses zum Teil bestätigen...die 18 Monate sind Geschichte

laut meinem Tüver gibt es aber ab 01/04/2007 überhaubt keine Vollabnahme mehr

mfg christoph
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Tommy
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BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2006 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hab das grad im Netz gefunden :

Der bisherige Unterschied zwischen vorübergehender und endgültiger Außerbetriebsetzung entfällt. Künftig wird es nur noch eine Außerbetriebsetzung geben.
Der große Vorteil liegt darin, dass die Betriebserlaubnis nun nicht mehr nach 18 Monaten erlischt. Nach neuem Recht bleibt die Betriebserlaubnis mindestens 7 Jahre nach Abmeldung erhalten ? unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Eine ?Vollabnahme? des Kfz bei Wiederzulassung ist damit frühestens 7 Jahre nach der Abmeldung erforderlich.
Nachteil ist, dass das Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung verfällt. Es kann aber wie ein Wunschkennzeichen zeitlich befristet reserviert werden.
Gültig ist die neue Zulassungsverordnung erst ab dem 01.03.2007.

Gruß Tommy
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